Publikation: Das Modell zu Vergütung in der Kindertagespflege – Paradigmenwechsel in der Bezahlung
In den letzten Jahren haben zahlreiche Klagen von Kindertagespflegepersonen gegen ihre Träger der öffentlichen Jugendhilfe Erfolg gehabt, z.B. in Dresden, Düren oder Märkisch-Oderland. Dabei haben die Gerichte in ihren Urteilen oft betont: Ausschlaggebend für die Aufhebung einer kommunalen Satzung sei nicht die objektive Höhe des Anerkennungsbetrages, sondern das Fehlen einer nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage. Die Richter*innen fragten zum Beispiel: Warum liegt in einem Kreis die Summe doppelt oder dreimal so hoch wie in einem anderen? Ist die "Leistung" der einen Tagespflegeperson dreimal höher als die einer anderen? Woran messen wir diese "Leistung"?
Der Bundesverband für Kindertagespflege hat sich deshalb im Rahmen einer über zwei Jahre tätigen "Steuerungsgruppe leistungsgerechte Vergütung" intensiv mit der Erarbeitung eines grundlegend neuen Modells zur Bezahlung von Kindertagespflegepersonen beschäftigt. Dabei wurden die Erfahrungen der Mitgliedsvereine, von Praktiker*innen und externen Fachleuten einbezogen.