Rundschreiben an die Jugendämter des Freistaates Sachsen zur Anwesenheitsüberprüfung in der Kindertagesbetreuung
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus weist in enger Abstimmung mit dem Landesjugendamt alle Träger von Kindertageseinrichtungen noch einmal ausdrücklich darauf hin, Regelungen für An- und Abwesenheitszeiten und Maßnahmen für den Fall eines unentschuldigten Fehlens von Kindern festzuschreiben und entsprechend in die betriebserlaubnisrelevanten Gewaltschutzkonzepte aufzunehmen.
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