Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen

Die Förderung "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" startet in die nächste Runde. Vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 können soziale Einrichtungen und deren Trägerinnen und Träger finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung beantragen. Die Förderrichtlinie richtet sich gezielt an Einrichtungen, in denen Menschen betreut werden, die besonders unter den Folgen der Klimaerhitzung leiden. Dazu zählen unter anderem Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Unterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete.

Für Antragstellende und Interessierte sind eine digitale Auftaktveranstaltung sowie zwei Informationsveranstaltungen geplant.

Pressemitteilung BMUV

Letzte Aktualisierung: 06.09.2024