Bundesstatistik zur Entwicklung der Kindertagespflege
Das Statistische Bundesamt (destatis) hat die neuesten Zahlen zur Entwicklung der Kindertagespflegepersonen und Kinder in Kindertagespflege vom 01.03.2012 bekannt gegeben.
Die Schaffung und Erhaltung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in Tageseinrichtungen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Einem bedarfsgerechten Angebot speziell an Kindergartenplätzen galt in den vergangenen Jahren wegen des seit 1996 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz das besondere Interesse sowohl der Politik als auch der Öffentlichkeit. Ein zentrales familienpolitisches Thema ist der bedarfsgerechte und qualitative Ausbau des Angebots an Kindertagesbetreuung insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Ab 1. August 2013 gilt für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres ein Anspruch auf frühkindliche Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege.
Erläuterungen zur Statistik:
Die Statistik wird seit dem Berichtsjahr 2006 in jährlichem Abstand erhoben. Der Stichtag der Erhebung war bis zum Jahr 2008 jeweils der 15. März eines Jahres. Ab dem Jahr 2009 wird die Statistik zum Stichtag 1. März erhoben. Auskunftspflichtig für die Erhebung der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe, die obersten Landesjugendbehörden, kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, die Träger der freien Jugendhilfe sowie die Leiter/-innen von Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Die gesamte Statistik mit differenzierten Angaben zum Alter der Kinder, Betreuungszeiten uvm. sowie zu den persönlichen Merkmalen der Kindertagespflegepersonen, dem Betreuungssetting usw. finden Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes.